Hinweisgeberschutz beginnt hier…
Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von über 50 Personen dazu verpflichtet, ein internes Meldesystem für Whistleblower zu etablieren. Die Frist zur Umsetzung endet am 14. Dezember 2023. Dies kann durch die Bereitstellung eine Meldeplattform und einer Ombudsperson realisiert werden, die als Ansprechpartner für Hinweisgeber fungiert. Andernfalls besteht die Gefahr hoher Geldstrafen.
Unser USP
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Verpflichtungen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) mühelos und kosteneffizient zu erfüllen, indem wir Ihnen unseren hoch qualifizierten Experten zur Verfügung stellen. Profitieren Sie von unserer Expertise und Erfahrung, um Ihre Compliance zu gewährleisten und rechtliche Herausforderungen zu vermeiden.
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